Geschäftsordnung des Beirates
der Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß GrönauNach § 10 der Satzung der Kindertagesstätte der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Groß Grönau hat der Kirchenvorstand für den Beirat der Kindertagesstätte folgende Geschäftsordnung erlassen:
§ 1
1) Der Beirat der Kindertagesstätte setzt sich gemäß § 18 KiTaG zusammen.
2) Der Beirat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden/seiner Vorsitzenden zusammen. Dieser/diese wird vom Kirchenvorstand benannt.
3) Der Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Einrichtung mit, insbesondere bei
- der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
- der Aufstellung von Stellenplänen,
- der Festsetzung von Öffnungszeiten,
- der Festsetzung von Elternbeiträgen und
- der Festlegung des Aufnahmeverfahrens.
Die Stellungnahme des Beirates ist dem Träger der Einrichtung vor dessen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
4) Von den Sitzungen des Beirates wird ein Protokoll angefertigt.
§ 2
Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Beschlussfassung des Kirchenvorstandes (12.01.1996) in Kraft.
Datum, Siegel 29.08.1996
Pastorin Fabricius
Vorsitzende des Kirchenvorstandes
Gerhard Wandel
stellv. Vorsitzender d. KV
Pastor Brunke
Vorsitzender des Beirates