Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Willehad Groß Grönau

Fragen zu Sterbebegleitung, Todesfall, Trauerfeier und Bestattung

Sterbebegleitung

Todesfall

Trauerfeier und Beerdigung

Friedhof

Zu weiteren Informationen klicken Sie hier.

Welche Möglichkeiten gibt es, zu Hause Abschied zu nehmen?

In der vertrauten Umgebung der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses - oder auch im vertrauten Zimmer des Altenheimes - fühlen sich Sterbende meist geborgener und angenommener als im unbekannten Krankenhaus.

Darum ist es gut, wenn alle Betroffenen gemeinsam rechtzeitig und gründlich prüfen, ob es medizinisch und pflegerisch möglich ist, dass der sterbende Mensch in seiner vertrauten Umgebung - und im Kreis der Familie - bis zum letzten Atemzug gepflegt werden kann. Pflegedienste bieten entsprechende Hilfsmittel und Hilfestellungen. Es kommt aber auch auf die Kraft und Bereitschaft der Angehörigen an, ob diese intensive Pflege und Berührung gelingen kann.

Unbedingt sollten Sie den behandelten Arzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen und um seinen ärztlichen Rat - insbesondere auch zu den Möglichkeiten einer ausreichenden ambulanten Schmerztherapie - fragen.

Zurück nach oben

Welche Menschen und Dienste können helfen, Menschen beim Sterben zu begleiten?

Zur medizinischen Versorgung - und insbesondere zur ausreichenden Schmerztherapie - wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder an die Palliativstation des Krankenhauses.

Hilfe im pflegerischen Bereich bietet der Pflegedienst des Roten Kreuzes am Torfmoor.

Entlastend für Sterbende und Angehörige kann es auch sein, ein Bett in einem nahen Pflegeheim zu belegen. Tägliche und längere Besuche sind auch hier möglich.

Eine besondere Art der Pflege findet in einem Hospiz statt, wie es auch in Lübeck eines gibt. Hier möchte man helfen, dass Menschen in ihrer letzten Lebensphase ganzheitlich versorgt, ausreichend schmerztherapeutisch behandelt und vor allem nicht allein gelassen werden. Darüber hinaus sollen Angehörige und Freunde in der Begleitung Beistand und Hilfe erhalten.

Wenn Sie eine seelsorgerliche Begleitung wünschen, wenden Sie sich an ihre Pastorin. Wenn Sie es wünschen, besucht sie Sie gern im Krankenhaus oder zu Hause. Es ist selbstverständlich auch möglich, im Kreis der Familie das Abendmahl zu feiern.

Alle Einrichtungen können Ihnen auch Auskunft über die Finanzierungsmöglichkeiten durch die Krankenkasse und Pflegeversicherung geben.

Zurück nach oben

Wie kann die Pastorin Sterbende und ihre Angehörigen begleiten?

Am Ende eines Lebens ergeben sich manchmal sehr intensive Gespräche. Viele Sterbende möchten ihr Leben oft noch bilanzieren und Altes und Unbewältigtes bewältigen. Manchmal möchten sie ein Ritual haben, das sie zum Loslassen und zum Sterben ermutigt, oft ist einfach Nähe und Trost ganz besonders wichtig.

Pastorinnen haben eine Ausbildung in Seelsorge und bieten Wegbegleitung an. Am Sterbebett können Gespräche geführt, Erinnerungen ausgetauscht, Lieder gesungen und Gebete gesprochen werden.

Die Pastorin feiert, wenn der sterbende Mensch oder dessen Angehörigen es wünschen, einen Gottesdienst am Sterbebett und teilt auch das Abendmahl aus.

Zurück nach oben

Ein Mensch muss sterben - wie soll ich mit der Wahrheit umgehen?

Oft verschlechtert sich die Lage eines sterbenden Menschen Schritt für Schritt und die Einsicht in den unausweichlichen Tod ist für alle Beteiligten: den Sterbenden selbst, die Angehörigen und Ärzte sehr schwer zu verarbeiten. Dabei fällt es den Angehörigen manchmal schwer herauszufinden, wann dem Sterbenden Hoffnung gemacht werden kann und wann es für ein gelungenes Sterben hilfreich ist, offen über den Abschied zu sprechen. Hier ist vorsichtig herausfinden, wie weit der sterbende Mensch selbst Wahrheit und Offenheit zulässt. Unaufrichtigkeit und Sprachlosigkeit sind für alle Beteiligten in der Regel auf lange Zeit viel schwerer zu ertragen als offene Tränen und Traurigkeit.

Ein Merksatz kann helfen: "Alles, was ich am Krankenbett sage, soll wahr sein; aber ich muss nicht immer und sofort die ganze Wahrheit sagen".

Zurück nach oben

Der Todesfall - Was ist zu tun?

Zunächst einmal stehen alle Uhren still und es ist Zeit Abschied zu nehmen. Nehmen sie sich dafür soviel Zeit wie sie wollen. Alle Formalitäten können später erledigt werden.

Oft ist es hilfreich, einen lieben Menschen zur Seite zu haben. Dieser kann Ihnen später auch bei den weiteren Schritten helfen. Zunächst muss ein Arzt - am besten der Hausarzt - verständigt werden. Dieser allein darf den Tod feststellen und den amtlichen Totenschein ausstellen. Dies kann frühestens zwei Stunden nach Eintritt des Todes geschehen. Sie müssen also den Arzt nicht sofort rufen, außer es besteht immer noch Hoffnung, dass der Arzt noch medizinische Hilfe leisten oder Linderung verschaffen kann.

Ist die Todesursache unklar, muss der Arzt die Polizei benachrichtigen und diese untersucht, ob bei diesem Todesfall Fremdverschulden vorliegt. Dies kommt aber nur in seltenen Fällen vor.

Ist der Verstorbene durch den Arzt oder die Polizei freigegeben, beauftragen Sie einen Bestatter. Dieser wird den Verstorbenen dann in sein Institut und zur Leichenhalle unseres Friedhofes überführen. Bedenken sie dabei, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden im Trauerhaus aufgebahrt verbleiben darf - vielleicht um im Kreise aller Lieben Abschied zu nehmen. Wenn Sie es wünschen, kann auch die Pastorin am Sterbebett eine Aussegnung vornehmen.

Zurück nach oben

Welche Fragen sind mit dem Bestatter zu klären?

die Bestattungsform (Erd- oder Feuerbestattung)

die Auswahl des Sarges, der Sargwäsche, der Traueranzeige und der Trauerpost

die amtlichen Formalitäten

weitere rechtliche Fragen zu Versicherungen, Verträgen und Testament

Ein Termin für die Trauerfeier muss sowohl mit dem Bestatter als auch mit der Pastorin abgesprochen werden.

Zurück nach oben

Das Gespräch mit der Pastorin

Hier ist Zeit und Raum für Ihre Trauer. Hier können Sie über Ihre Fragen zum Thema Tod sprechen. Hier können Sie sich an das Leben des Verstorbenen erinnern und zurückblicken.

Hier wird der Ablauf der Trauerfeier besprochen. Hier werden gemeinsam Lieder und Texte für die Trauerfeier ausgewählt.

Zurück nach oben

Bestattungsformen

Grundsätzlich besteht in Deutschland die Pflicht zur Bestattung auf einem Friedhof.

Bei der Erdbestattung wird der Sarg unmittelbar nach der Trauerfeier gemeinsam mit allen Trauergästen zum Grab begleitet und dort in die Erde gelegt.

Wenn der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, findet meist eine Trauerfeier mit dem Sarg in der Kirche statt. Anschließend bringt ihn der Bestatter in ein Krematorium. Die verbrannte Asche - von Sarg und Leichnam - wird ca. drei Wochen später in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt.

Bei beiden Bestattungformen wird der Sarg bzw. die Urne in einem Grab mit Grabstein beigesetzt.

Für Urnen gibt es neben der Möglichkeit eines Urnengrabes auch noch die eines Rasenurnengrabes. Hierbei wird die Urne unter einer Steinplatte in einem Rasenstück beigesetzt. Die Steinplatte trägt den Namen des Verstorbenen. Eine Grabgestaltung sowie eine Grabpflege entfallen hierbei.

Daneben wünschen manche Menschen sich eine sog. "anonyme Beerdigung", d. h. die Beisetzung auf einem Grabfeld ohne Grabstein und genaue Kenntnis der Stelle. Wem die Pflege eines Grabes nicht möglich scheint, sei nachdrücklich auf die oben beschriebene Möglichkeit des Rasenurnengrabes verwiesen.

Es gibt auch die Möglichkeit, die Urne in einer Seebestattung beizusetzen.

Bei näheren Fragen wenden sie sich an die Pastorin oder an unseren Friedhofsverwalter.

Zurück nach oben

Wie sieht der Ablauf einer Trauerfeier aus?

Die Grundform einer Trauerfeier kann z. B. folgenden Ablauf haben:
Orgelvorspiel (Instrumentalmusik)
Begrüßung und Gebet
Biblische Lesung aus dem Alten und Neuen Testament
Musik oder Lied
Predigt
Lied oder Instrumentalmusik
Gebet
Aussegnung
Segen
Orgelnachspiel und Auszug zum Grab

Am Grab wird nach dem Absenken des Sarges oder der Urne in einem kleinen Ritus das Vaterunser und der Segen gesprochen. Dann ist Gelegenheit für die Trauernden, persönlich am Grab Abschied zu nehmen. Oft werden Blumen oder Erde mit einer Schaufel ins Grab geworfen.

Zurück nach oben

Wann und wo kann die Trauerfeier stattfinden?

Trauerfeiern finden in unserer Gemeinde in der Regel von Dienstag bis Freitag statt. Andere Terminwünsche sind mit der zuständigen Pastorin abzusprechen. Die Trauerfeiern finden in der St. Willehad-Kirche statt.

Zurück nach oben

Welche Musik kann beim Abschied helfen?

In der christlichen Tradition gibt es sehr viele alte und einige neue Trauerlieder.

Hier eine Auswahl:
EG 10 Mit Ernst, o Menschenkinder
EG 16 Die Nacht ist vorgedrungen
EG 65 Von guten Mächten wunderbar geborgen
EG 66 Jesus ist kommen, Grund ewiger Freude
EG 99 Christ ist erstanden
EG 124 Nun bitten wir den Heiligen Geist
EG 361 Befiehl du deine Wege
EG 372 Was Gott tut, das ist wohlgetan
EG 376 So nimm denn meine Hände
EG 396 Jesu, meine Freude
EG 398 In dir ist Freude in allem Leide
EG 518 Mitten wir im Leben sind
EG 529 Ich bin ein Gast auf Erden
EG 534 Herr lehre uns, dass wir sterben müssen
EG 364 Was mein Gott will
EG 365 Von Gott will ich nicht lassen
EG 369 Wer nur den lieben Gott lässt walten
EG 391 Jesu, geh voran

Zurück nach oben

Können Kinder an der Trauerfeier teilnehmen?

Kinder haben ein großes Gespür für Stimmungen und Gefühle. Sie spüren sehr genau, wenn Eltern oder Verwandte traurig sind.

Auch sie machen Trauerprozesse durch, müssen loslassen lernen und brauchen Begleitung. Es ist daher sehr wichtig, dass sie von dem Abschiedsweg nicht ferngehalten werden, sondern behutsam und liebevoll in ihrer Trauer begleitet werden. Dazu kann auch die Teilnahme an der Trauerfeier und der Gang zum Grab gehören. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihre Pastorin um Hilfestellung und Rat.

Wenn Kinder stark betroffen sind, hilft ihnen, etwas von sich selbst abgeben zu können, ein Geschenk ins Grab zu geben, ein Bild zum Abschied oder einen Brief.

Zurück nach oben

Welche Kosten für eine Beerdigung kommen von kirchlicher Seite auf die Angehörigen zu?

Für die kirchliche Trauerfeier, einschließlich der musikalischen Begleitung durch die Kirchenmusikerin, werden keine Gebühren erhoben, weil alle Kosten für die Trauerfeier über die Kirchensteuerzahlungen vollständig abgedeckt sind.

Gebühren werden von der Friedhofsverwaltung allerdings für das Grabnutzungsrecht, die Beisetzung und die jährliche Grabpflege erhoben.

Zurück nach oben

Kann ein Mensch, der keiner christlichen Kirche angehört, mit einer evangelischen Trauerfeier beerdigt werden?

Grundsätzlich ist der Wille des/der Verstorbenen maßgeblich. Wenn diese/r aus der Kirche ausgetreten war, so ist in der Regel davon auszugehen, dass er/sie keine kirchliche Trauerfeier wünschte. Diesen Willen gilt es, auch über den Tod hinaus zu respektieren.

Wenn die Angehörigen, die selber der Kirche angehören, trotzdem eine kirchliche Trauerfeier wünschen, so kann in unserer Gemeinde ein Gottesdienst anlässlich der Bestattung gefeiert werden. Dieser findet ohne Sarg in der Kirche statt.

Zurück nach oben

Zum Seitenanfang