Das besondere Kirchgeld
Alle Kirchenmitglieder beteiligen sich entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung kirchlicher Aufgaben. In der Regel geschieht dies durch das Zahlen der Kirchensteuer, die auf neun Prozent der festgesetzten Einkommen- bzw. Lohnsteuer festgesetzt ist. Die Nordkirche (wie auch alle evangelischen Landeskirchen und die meisten katholischen Diözesen) erhebt zudem das besondere Kirchgeld bei Kirchenmitgliedern, die in glaubensverschiedener Ehe leben. Eine glaubensverschiedene Ehe liegt vor, wenn der Ehegatte eines Kirchenmitgliedes keiner Religionsgemeinschaft oder keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört.
Beim Kirchgeld ist die Bezugsgröße der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kirchenmitgliedes das gemeinsam versteuernde Einkommen der Eheleute. Voraussetzung ist also die steuerliche Zusammenveranlagung. Die Wahl der Veranlagungsart treffen die Eheleute mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung. Sofern das Kirchenmitglied im Rahmen des Lohnabzugsverfahrens bereits Kirchensteuer auf das eigene Einkommen entrichtet hat, wird diese Kirchensteuer auf das besondere Kirchgeld angerechnet. Für die Berechnung des Kirchgeldes dient als Grundlage der sogenannte Lebensführungsaufwand. Dabei wird ein Drittel des gemeinsamen Einkommens dem Kirchenmitglied zugerechnet. So ist das Kirchgeld geringer als die hälftig berechnete Kirchensteuer eines Kirchenmitgliedes, dessen Ehepartner auch Kirchenmitglied ist.
Kirchensteuer und Kirchgeld sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und mindern dadurch das zu versteuernde Einkommen und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie Kirchensteuer.
Weitere Informationen im Internet unter https://www.ekd.de/kirchenfinanzen-45136.htm
Kirchensteuer-Hotline für Schleswig-Holstein und Hamburg sowie demnächst auch für Mecklenburg-Vorpommern: 0800 1181204
(Stand 6. November 2013)
Verfasser: Mathias Benckert, Stellvertretender Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, mathias.benckert@presse.nordkirche.de