Aufnahmekriterien der ev. Kindertagesstätte St. Willehad
Jedes Kind muss in der Kita-Datenbank angemeldet werden. Kinder, die bereits einen Krippenplatz haben, müssen für einen Wechsel in den Elementarbereich bis zum 31.01. des Jahres, in dem der Wechsel erfolgen soll, erneut angemeldet werden.
Eltern erhalten in der Regel spätestens drei Monate vor einem möglichen Aufnahmetermin eine verbindliche Zusage. Grundsätzlich werden die Kinder, die bis zum 01.02. angemeldet worden sind, in folgender Reihenfolge zum darauf folgenden Kindergartenjahr aufgenommen:
Reihenfolge der Aufnahme in die Krippe
1. Geschwisterkinder aus Groß Grönau und Groß Sarau nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
2. Kinder aus Groß Grönau und Groß Sarau sowie Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (unabhängig vom Wohnort), die bis zum 30. 11. das 1. Lebensjahr vollenden, nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
3. Geschwisterkinder aus anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
4. Kinder aus anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
5. Kinder aus Gemeinden in anderen Bundesländern - sofern eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt - nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
Reihenfolge der Aufnahme in den Elementarbereich
1. Kinder aus Groß Grönau und Groß Sarau sowie Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (unabhängig vom Wohnort), die in der Krippe bis zum 31.07. das 3. Lebensjahr vollendet haben, wechseln zum 01.08. in eine Elementargruppe, soweit Plätze verfügbar sind.
2. Kinder aus Groß Grönau und Groß Sarau sowie Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (unabhängig vom Wohnort), die in der Krippe bis zum 15. Oktober das dritte Lebensjahr vollenden, wechseln im darauffolgenden Monat in eine Elementargruppe, soweit Plätze verfügbar sind.
3. Geschwisterkinder aus Groß Grönau und Groß Sarau nach Alter, bei Gleichaltrigkeit nach dem Anmeldedatum.
4. Kinder aus Groß Grönau und Groß Sarau sowie Kinder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen (unabhängig vom Wohnort), die bis zum 30. 11. das 3. Lebensjahr vollenden, nach Alter, bei Gleichaltrigkeit nach dem Anmeldedatum.
5. Kinder aus anderen Gemeinden, die in der Krippe bis zum 31.07. das 3. Lebensjahr vollendet haben, wechseln zum 01.08., soweit Plätze verfügbar sind.
6. Geschwisterkinder aus anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
7. Kinder aus anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
8. Kinder aus Gemeinden in anderen Bundesländern - sofern eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt - nach dem Anmeldedatum, bei gleichem Anmeldedatum nach dem Alter.
Definition:
Als Geschwisterkind gilt, wer zum Zeitpunkt der Aufnahme ein weiteres Familienmitglied in der Einrichtung hat, das diese voraussichtlich noch für mindestens 2 Monate besucht.
Soziale Härtefälle:
Soziale Härtefälle sind Fälle außerhalb des allgemeinen Aufnahmeverfahrens, in denen beispielsweise das Jugendamt dringenden Bedarf für Betreuung in der Einrichtung festgestellt hat und mit einer entsprechenden Forderung an die Trägerin herantritt. Über das Bestehen eines Härtefalls entscheidet die Trägerin. Soziale Härtefälle werden durch sie nach billigem Ermessen eingereiht.
Ausnahmefälle
In begründeten Ausnahmefällen kann die Trägerin von diesen Richtlinien abweichen.
Verfahren zur Aufteilung der Kinder in die Gruppen
Über die Aufteilung der Kinder in die Gruppen beraten die Gruppenleitungen und die Leitungen unter der Berücksichtigung folgender Kriterien:
1. Geschwisterkinder sollen in unterschiedlichen Gruppen aufgenommen werden, um ihre eigenständige Entwicklung zu unterstützen.
2. Eine gute Gruppendurchmischung in Bezug auf Alter, Geschlecht und Freundschaften der Kinder wird angestrebt.
3. Wünsche der Eltern, insofern 1. und 2. berücksichtigt werden können.
(Stand 09.06.2022)
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